Die Grüne Liste Gaiberg e.V. im Gemeinderat

Stellungnahmen

Wechsel im Gaiberger Gemeinderat

 

Gaiberg, 12.12.2021 Dr. Max. Haider

Ihr Lieben, in der letzten Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 15.12.21, habe ich meinen Rücktritt als Gemeinderat erklärt. Die offizielle Verabschiedung, für die noch eine Entscheidung des Gemeinderats über die Annahme dieses Rücktritts notwendig ist - das ist aber nur Formsache - erfolgt in der Sitzung im Januar 2022.

Die Gründe für meine Entscheidung liegen in meiner Auslastung durch viele andere Aufgaben und auch ich werde älter. So wurde uns im Juli das 10. Enkelkind geschenkt, vor einem Jahr habe ich noch ein großes, von der EU gefördertes Projekt begonnen und auch viele weitere private Aufgaben, um die ich mich kümmern muss, fordern meinen Einsatz. Natürlich wird auch in Zukunft die Grüne Stimme im Gemeinderat notwendig sein, wenn z.B. über die Bebauung an der Evang. Kirche durch einen Investor entschieden wird. Hier sind die energetischen Konzepte der beiden Bewerber unterschiedlich stark ausgeprägt und eine klare Ausrichtung in Richtung erneuerbare Energien, meines Erachtens nach, unbedingt notwendig. Es bleibt weiterhin viel für die Grüne Liste zu tun. Ich werde mich nicht von der Grünen Liste zurückziehen und mich weiterhin für unsere Gruppierung einsetzen.

Stellungnahme zum Architektenauftrag Kindergarten Bergnest

 

Gaiberg, 22.09.2021 Dr. Max. Haider Dr. Hans-Jürgen Hennrich Gisela Klingmann

In der heutigen Sitzung des Gemeinderats wurde der Auftrag zur Planung eines neuen Kindergartens an die Architekten Büro O2r aus Sinsheim vergeben. Es steht auch für uns außer Zweifel, dass sich der Kindergarten nach ca. 36 Jahren in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Heute wurde mit dieser Abstimmung der Neubau des Kindergartens beschlossen. Diese Entscheidung erfolgte allein auf der Vorlage und Begründung, dass eine Sanierung nicht möglich oder zu teuer sei und zwar durch das gleiche Architektenbüro, das nun auch den Auftrag für die Planung des neuen Kindergartens bekommen hat. Es ist eine Entscheidung über mehrere Millionen Euro und das allein auf Grundlage der Aussagen des gleichen Büros, das nun den Auftrag zum Neubau bekommen hat und dies ohne eine zweite externe Meinung eingeholt zu haben. Wir halten diesen Vorgang für einen verantwortungslosen Umgang mit öffentlichen Geldern.

Zur Klarstellung: Uns ist eine gute Betreuung aller Kinder in Gaiberg grundsätzlich wichtig. Es hätte natürlich auch sein können, dass ein zweites Gutachten zum selben Ergebnis gekommen wäre. Dann wäre aber diese heutige Auftragsvergabe wesentlich besser fundiert und diese große Investition könnte dann auch von uns in der Öffentlichkeit vertreten werden.

Stellungnahme von Dr. Max. Haider zur Verabschiedung von GR Holger Hamers:

 

Gaiberg, am 20. Dezember 2017

Lieber Holger,

Du scheidest heute aus diesem Gremium aus! Wir, die Grünen Gemeinderäte, müssen Dich heute verabschieden aus unserer Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinderats und auch aus diesem Dorf nachdem Du nun nach Neckargemünd gezogen bist.
Seit Deinem Einzug nach der Kommunalwahl 2014 hast Du Dich immer stark in unsere Arbeit eingebracht, hast viele Anträge formuliert und Dich sowohl bei der Vorbereitung auf diese Sitzungen als auch in den Sitzungen selbst mit wichtigen Beiträgen zu Wort gemeldet.
Wir bedauern Dein Ausscheiden aus unserer Gruppe und damit aus unserer guten Zusammenarbeit sehr und sind darüber traurig. Holger, Du bist Fachmann für viele in der Gemeinde anstehende Bauverfahren und Du hast immer wichtige Beiträge geliefert. Du hast Dich bei den Ausschreibungen eingebracht, indem Du auf die notwendigen Verfahren hingewiesen hast, Du hast die Angebote überprüft und der Gemeinde dadurch Geld erspart, und Du hast auch auf mögliche Verfahrensmängel hingewiesen.
Du hast Dich immer durch kritische Nachfragen aber auch durch viele konstruktive Beiträge eingebracht und hast Dein Fachwissen ehrenamtlich zum Wohl der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Über die Arbeit im Gemeinderat hast Du Dir keine Illusionen gemacht, nachdem Du vor der Kommunalwahl eine öffentliche Sitzung besucht hast und feststellen musstest, dass die Mehrheit des Rates oft ohne das notwendige Sachverständnis entschied. Deine Reaktion darauf war ein selbstverfasstes Flugblatt, das viele im Gaiberger Dorfparlament ärgerte, und so wurdest Du schon vor der Wahl angegriffen.
Holger, Du wurdest aber daraufhin mit vielen Stimmen gewählt und das, obwohl Du eigentlich im Dorf nicht wirklich bekannt warst.
Wir möchte Dir für Deinen weiteren Lebensweg in einer neuen Umgebung alles Gute wünschen und wir würden es sehr begrüßen, wenn die Gemeinde Dich als externen Experten in den Dorfentwicklungsausschuss berufen würde. Diesen letzten Satz möchte ich gegenüber diesem Gremium als einen Antrag verstanden wissen. Wir wünschen Dir, dass Du in den nächsten Wochen die für Dich notwendige Zeit findest, dass Du Dich zurücklehnen kannst und einfach abschalten kannst. Dies möchten wir gerne mit einem Gutschein für die Bäderwelt in Sinsheim unterstützen.
Vielen Dank für all Deine Arbeit und Deinen Einsatz hier in Gaiberg.

Stellungnahme von Dr. Max. Haider zur „Erklärung des Bürgermeisters zu Berichten in der RNZ, im Amtsblatt und im Staatsanzeiger“ in der Gemeinderatssitzung vom 26. Juli 2017

Erklärung des Bürgermeisters zu Berichten in der Rhein-Neckar-Zeitung, im Amtsblatt und im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (lm Wortlaut verlesen) > Download der Erklärung

Herr Bgm. Gärtner nimmt in seiner Erklärung Bezug auf einen Bericht in der RNZ zur Entwicklung der Kindergartenzahlen, zu einem Beitrag des Vereins zur Erhaltung der Streuobstwiesen im Amtsblatt und zu einem Interview, das der Staatsanzeiger mit mir geführt hat. Im Folgenden nehme ich nur Bezug auf die Aussagen in der Erklärung, die sich auf die „Grüne Liste Gaiberg“ bzw. auf meine Person beziehen. Das Interview, das am 21. Juli 2017 im „Staatsanzeiger“ erschienen ist, wurde allein vom Redakteur des Staatsanzeigers initiiert. Ich war überrascht, dass ich zu einem Interview ausgewählt wurde, obwohl ich erst kurz (seit Dezember 2016) im Gemeinderat bin.
Herr Bgm. Gärtner unterstellt mir, dass ich dieses Interview selbst lanciert habe und dem Staatsanzeiger unterstellte er Gefälligkeitsjournalismus. Er tat dies, ohne sich beim Staatsanzeiger oder mir vorab zu erkundigen. Dies zeigt deutlich die vorhandenen Vorurteile mir gegenüber als Gemeinderat der Grünen Liste. Dass mir „Mittel“ unterstellt werden, mich in der Öffentlichkeit „darstellen zu dürfen“, ist eine unwürdige und lächerliche Unterstellung. Im Übrigen ist der Staatsanzeiger ein Organ, das außerhalb der öffentlichen Verwaltungen nur einen begrenzten Leserkreis hat.

Machen Sie sich selbst ein Bild: Die relevanten E-Mails dazu von Redakteur Dirschinger und mir finden Sie > hier.
Den Artikel aus dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg v. 21. Juli 2017 von Marcus Dischinger finden Sie > hier.

Am Ende des zweiten Absatzes seiner Erklärung greift Bgm. Gärtner die Grüne Liste an, indem er uns vorwirft, dass wir bis heute keine „naturschützerischen Bedenken“ zur Bebauung Mäuerlesäcker/Fritzenäcker oder gar zur geplanten Abholzung von ca. 30 ha Wald für mögliche Windkraftanlagen an „Drei Eichen“ vorgebracht haben.

1. Zur Bebauung Mäuerlesäcker/Fritzenäcker:

In der Tat ist diese Bebauung unter dem Naturschutzgedanken problematisch. Diese Problematik wird gesehen und wird auch intern kontrovers diskutiert. Ich persönlich bin für dieses Gewerbegebiet, weil ich es für Gaiberg sinnvoll halte, dass die Gemeinde ein Gewerbegebiet ausweist für den Fall, dass es dafür Bedarf gibt. Dabei lasse ich mich möglicherweise von meinen eigenen Erfahrungen bei der Suche nach einem Gewerbegrundstück leiten.

2. Zu den möglichen Windkraftanlagen bei „Drei Eichen“:

Es ist nicht Aufgabe der Grünen Liste Gaiberg, die nur in Gaiberg aktiv ist, sich zu Gemeinderatsbeschlüssen in den Nachbargemeinden zu äußern. Meines Wissens nach soll es eventuell in Zukunft bei „Drei Eichen“ die Möglichkeit geben, zwei oder drei Anlagen zu errichten. Nach meinen Recherchen (z.B. in der Broschüre der baden-württembergischen Landesregierung) müssen für eine Windkraftanlage im Wald ca. 0,5 ha gerodet werden. Die dafür notwendige versiegelte Fläche ist ca. 300 m2 groß, und zwar jeweils pro Windkraftanlage. Das bedeutet, dass bei „Drei-Eichen“ maximal (bei drei Anlagen) ca. 1,5 ha gerodet werden müssten. Wenn Herr Bgm. Gärtner dann von ca. 30 ha (der 10-fachen Fläche der „Schwäbisch-Hall Wiese“) schreibt, so gehört dies in die Welt der Fake-News oder der Alternativen-Fakten.
Darf ein Bürgermeister so an die Öffentlichkeit treten, ohne sich vorher zu informieren?

Nachtrag: Ein bemerkenswerter Vergleich der Windkraft mit Bezug zum Klimawandel: Von 1 ha Wald können jährlich ca. 5 t CO2 gespeichert werden! Eine 3 MW-Windkraftanlage erspart jährlich im Vergleich zu einem Kohlekraftwerk die Produktion von ca. 5.000 t CO2 !

Luftaufnahme LUBW, teamwerk.de

WINDENERGIE HAT DEN GERINGSTEN FLÄCHENBEDARF ALLER ERNEUERBAREN ENERGIEN
Windpark Hardthäuser Wald der Bürgerenergiegenossenschaft Hardthausen eG. Es entstehen 14 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 42 MW. Die Luftaufnahme zeigt den sparsamen Umgang mit der gerodeten Fläche. Der Bereich hinter der Windenergieanlage, der mit Erde bedeckt ist, sowie der Bereich, auf dem die Rotorblätter liegen, werden wieder aufgeforstet. Lediglich die Kranstandfläche verbleibt unbewaldet. Weitere schonende Maßnahmen sind die Nutzung vorhandener Lichtungen sowie Feld- und Waldränder, um Rodungen zu minimieren. (Fotoquelle: LUBW, teamwerk.de, entnommen der u.g.

 

Broschüre "Windenergie in Baden-Württemberg - Ein Überblick zu Planungs- und Genehmigungsverfahren" (Hrsg.v. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) > Download (pdf-Dokument, 2,8 MB)

Ein PUMPTRACK für Gaiberg

 

Gaiberg, März 2017 - Holger Hamers

Ein PUMPTRACK für Gaiberg

Mountainbike hat sich in den letzten Jahren immer mehr zur einem Breitensport entwickelt. Über alle Altersgruppen von 3 bis 80 Jahren ist der Mountainbikesport eine beliebte Freizeit- und Ausgleichssportart geworden.
Wir möchten gemeinsam mit der CDU – Herr Volkmann hat bereits seine Zustimmung signalisiert und unterstützt das Projekt -, dass auch in Gaiberg ein Beitrag für den Breitensport geleistet wird und mit der Einrichtung eines Pumptracks eine Freizeitanlage für alle Altersgruppen, Familien und Radsportler entsteht.
Jeder, der radfahren kann, kann auch eine Pumptrack befahren. Eine solche Strecke ist auch für Skate-, Longboards, Roller, Inlineskates und sogar Laufräder, mit denen die Kleinsten unterwegs sind, geeignet. Familien können hier gemeinsam Spaß haben und trainieren. Ein Pumptrack stellt einen attraktiven Treffpunkt für die unterschiedlichsten Gruppen dar. Vom Freizeitsportler über Familien bis zu den Profis wird man an einem professionell gebauten Rundkurs viele Menschen antreffen, welche ihre Leidenschaft teilen und sich über den Sport näher kommen. Die Kleinsten lernen von den Großen. Ein Pumptrack leistet einen Beitrag zur sinnvollen Freizeitgestaltung.
Anders als eine Skaterbahn, ist ein Pumptrack für nahezu alles geeignet, was Räder hat. Alles über einen Pumptrack kann man hier, unter http://pumptrack.de/ erfahren.

Beispiele für Pumptracks in der Region, die von den Bürgerinnen und Bürgern hervorragend angenommen werden, sind in Sandhausen und Heidelberg-Rohrbach zu finden.

Die Umsetzung:
Um eine Pumptrack attraktiv gestalten zu können, sollte mindestens eine Grundfläche von 15 m x 30 m zur Verfügung stehen. Die Oberfläche bzw. Fahrbahn muss nicht zwingend asphaltiert werden, eine Oberfläche aus Brechsand, die verdichtet wird, ist völlig ausreichend.

Ein Pumptrack muss von einem erfahrenen Planer entworfen werden. Eine Unterstützung bei der Geländemodulation durch den Planer ist ebenfalls empfohlen. Der Bau kann beispielsweise im Rahmen des Ferienprogramms mit Unterstützung von Kindern und Familien unter Anleitung umgesetzt werden. Für die Wellen und Anliegerkurven kann u.U. das beim Bau des Dorfgemeinschaftshauses anfallende Aushubmaterial verwendet werden. Da dieser Aushub dann nicht entsorgt werden muss, können die eingesparten Mittel gegengerechnet werden.
Als mögliche Standorte kommen die Schneiders Klinge, die Georgshütte oder sogar der Schulhof infrage. Auch die „Hundewiese“ am Hochhaus oder andere Flächen, z.B. auf dem Festplatz sind denkbar.

Die Kosten:
Erste Kostenschätzungen, die ich gemeinsam mit einem professionellen Streckenbauer ermittelt habe, kommen auf einen Betrag zwischen 11.000 und 18.000 €, je nach Ausführung. In dieser Kalkulation sind vorerst fiktiv 5000 € in Anzug gebracht, die bei der Entsorgung von Aushub beim Dorfgemeinschaftshaus eingespart werden können.

Der Unterhalt:
Ich habe bezüglich des Unterhaltes mit dem Vorstand des HD-Freeride e.V. gesprochen. Der Verein betreibt in HD-Rohrbach einen Pumptrack. Nach Aussage des Vereinsvorstandes Philipp Englert sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen etwa 2 x jährlich erforderlich. Kleine Reparaturen an der Strecke können nach Bedarf durch die Nutzer selbst durchgeführt werden. Hierzu kann z.B. eine Werkzeugbox aufgestellt werden. Sponsoring U.U. lassen sich auch der Radladen „Bikeage“ aus Bammental oder andere Sponsoren für das Projekt begeistern. Die Übernahme einer Patenschaft ist denkbar.

Pumptrack Bietigheim-Bissingen

Der Pumptrack von Bietigheim-Bissingen in Betrieb - hier werden Geschicklichkeit gefördert und gefordert. (Foto: K. Willar)

Pumptrack Heubach

Die Pumtrack-Strecke von Heubach wird gerne angenommen - von Radlern jeden Alters. (Foto: K. Willar)

Stellungnahme zu TOP 7 der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2017

 

Holger Hamers, Grüne Liste Gaiberg e.V.

(TOP 7: Erneute Beratung des Bauantrags der Firma DFMG Deutsche Funkturm GmbH auf Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast und Betriebscontainer auf dem Flurstück Nr. 989, Gewann Grabenäcker in Gaiberg.)

In der Verantwortung der Verwaltung und des Gemeinderates liegt die positive Fortentwicklung der Gemeinde, unter Berücksichtigung der Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt sowie der vorhandenen und geschaffenen Werte. Das Interesse eines Unternehmens, mit geringstmöglichem Aufwand technische und bauliche Lösungen jeglicher Art herbeizuführen, hat sich dieser Verantwortung unterzuordnen und ist absolut nachrangig zu bewerten. Dennoch dürfen wir uns dem technischen Fortschritt nicht verschließen. Auch um den Standort Gaiberg attraktiv zu halten. Es kann und darf nicht sein, dass Mobilfunk und DSL in Gaiberg nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Daher lehne ich, lehnen wir, die Aufstellung des geplanten Funkmastes an der vorgesehenen Stelle ab. Einer Aufstellung an einem anderen, geeigneten Ort, mit einem ausreichenden Abstand von mind. 500 m zur Bebauung, stehen wir jedoch offen gegenüber. Bedingung ist hier die Einhaltung aller entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen und die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne dieser einschlägigen Bestimmungen.

Beschlussvorlage zu TOP 10 der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2017

 

Gaiberg, 18.01.2017
Dr. Maximilian Haider, Dr. Hans-Jürgen Hennrich, Holger Hamers und Alexander Trost

(Vergabe von Ingenieurleistungen an das IB Willaredt)

In der heutigen Gemeinderatssitzung wird unter TOP 10 die Vergabe von Planungsleistungen an das o.g. Ingenieurbüro behandelt. Durch die Vergabe dieser Planungsleistungen soll sichergestellt werden, dass beim Bau von Parkflächen/einer Gehwegverschwenkung entlang der L600 vor dem „Linde-Areal“ die Anforderungen der Gemeinde gegenüber dem Bauträger, der im Rahmen der Neubebauung des Areals auch die Arbeiten an den Parkflächen/der Gehwegverschwenkung durchführt, erfüllt bzw. eingehalten werden.
In der Beschlussvorlage werden Kosten von 3.750 € (netto) genannt. Diese aufgeführten Kosten beziehen sich ausschließlich auf die Planungsleistungen und sind pauschaliert. Zur Sicherstellung der Gemeindeansprüche gegenüber dem Bauausführenden ist eine Bauüberwachung durch das planende Ingenieurbüro jedoch unerlässlich. Die Mittel hierfür sollten ebenfalls im Beschluss gefasst sein. Der Zeitaufwand für die Bauüberwachungsleistungen vor Ort und im Büro ist nachzuweisen.
Aufwand in der BÜ, der über das Maß einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze (s.u.) hinausgeht, ist mit einem Vorlauf von 10 Arbeitstagen anzukündigen, damit die Möglichkeit der Nachbeauftragung gegeben ist. Weiter ist im Angebot keine Vertragsgrundlage genannt. Daher würde das BGB greifen.
Besser ist hier die Vereinbarung der VOF. Da die VOF umfangreiche Regelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung beinhaltet. Wir schlagen aus genannten Gründen vor, den Auftragsumfang zu erweitern und die Beschlussvorlage entsprechend zu ergänzen.

Textvorschlag/Erweiterung: Das IB Willaredt wird mit den Planungs- und Bauüberwachungsleistungen beauftragt. Die Vertragsgrundlage bildet die VOF. Für die Planungsleistungen werden die veranschlagten 3.750 € (netto) pauschal vereinbart. Darüber hinaus wird die Bauüberwachung bis zu eine Höhe von 2.500 € (netto) ebenfalls beauftragt. Diese Summe entspricht einem Zeitaufwand von etwa 30 Stunden, basierend auf einem durchschnittlichen Zeithonorar von ca. 80 €/h (netto). Der Vertrag soll entsprechend erweitert bzw. vereinbart werden (s. Einleitung Absatz 4).

Lärmschutz in der Hauptstraße durch Tempo 30 auf der L 600

 

Gaiberg, 23.07.2016
Holger Hamers, Gemeinderat, Grüne Liste Gaiberg

Stellungnahme von GR Holger Hamers

Seit geraumer Zeit bemüht sich die Gemeindeverwaltung um eine Lärmreduzierung entlang der Ortsdurchfahrt L600 (Hauptstraße/Bammentaler Straße).
Hierzu wurde ein Lärmaktionsplan initiiert und ein Fachbüro mit der Berechnung der Lärmimmissionen und somit der Belastung durch den Verkehrslärm beauftragt. Eine Maßnahme zur Lärmsenkung wäre eine Temporeduzierung von derzeit 50 auf 30 km/h.
Eine weitere wäre das Aufbringen von so genanntem Flüsterasphalt als Fahrbahnbelag. Bevor eine solche Maßnahme durchgeführt werden kann, sind bestimmte Schritte erforderlich.

Da es sich um eine Landesstraße handelt, hat hier die Gemeinde keine Möglichkeit, ohne die Einhaltung bestimmter Vorgänge ein Tempolimit zu erreichen. Zu diesen Vorgängen gehört auch die Einbeziehung der so genannten Träger öffentlicher Belange (TöB). Diese sind unter anderem das Land Baden-Württemberg als Straßenlastträger und die Busbetriebe Rhein-Neckar GmbH (BRN) als Betreiber der Buslinie. Bei der BRN handelt es sich um ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn (DB).

Über die Gemeindeverwaltung wurde in Abstimmung mit einem Fachbüro die beiden genannten TöB angeschrieben und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Während die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Regierungspräsidiums in Karlsruhe eine sachliche Stellungnahme zur Aufbringung von Flüsterasphalt, verbunden mit einem sehr detaillierten Hinweis auf Fördermöglichkeiten für den Einbau von Lärmschutzfenstern, abgegeben hat, klingt die Stellungnahme der BRN nach einem Schildbürgerstreich wie er im Buche steht.
Wie allgemein bekannt sein dürfte, zeichnet sich die DB nicht unbedingt durch Pünktlichkeit aus. Das möchte die BRN jedoch unbedingt besser machen, so scheint es, auch wenn dieses Ziel zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Dass es sich bei den Bürgerinnen und Bürgern um Kunden handelt und diese letztlich mit ihrem Fahrgeld und ihren Steuern den ÖPNV finanzieren, wird außer Acht gelassen.
Im Antwortschreiben der BRN wird die Einrichtung von Tempo 30 auf der L600 kategorisch abgelehnt. In der Stellungnahme heißt es:

"...Wir sehen in der geplanten Ausdehnung der Tempo 30-Zone sowie der reduzierten Geschwindigkeit im Bereich der Hauptstraße eine Behinderung des ÖPNV, der einerseits auf kurze Fahrzeiten und andererseits auf betriebswirtschaftlich effiziente Fahrzeugumläufe angewiesen ist. Beides würde durch diese geplanten Maßnahme negativ beeinträchtigt werden.

Auf den o.g. Linien würden die geplanten Maßnahmen zu Verspätungen im Schülerverkehr und zu ungesicherten Umstiegsbeziehungen führen..."

Es darf angezweifelt werden, ob sich die BRN bzw. die sachbearbeitende Verfasserin des zitierten Schreibens überhaupt tiefer mit der von der Geschwindigkeitsreduzierung betroffenen Strecke auseinander gesetzt hat. Je nach dem wo die Tempo 30-Zone beginnt, handelt es sich um eine Fahrstrecke von ca. 350 bis 500 m.

Benötigt der Bus bei einer unterstellten gleichbleibenden Geschwindigkeit von 50 km/h für diese 500 m exakt 36 Sekunden, erhöht sich die Fahrzeit auf eine Minute, wenn die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird. Bei 24 Sekunden von Einschränkungen der Betriebswirtschaftlichkeit und Auswirkungen auf den Schülerverkehr zu sprechen, bedarf keines Kommentars.
Die BRN geht in ihrem Schreiben sogar noch weiter. Man ist nicht nur gegen sinnvollen und notwendigen Lärmschutz, sondern kritisiert sogar die bereits bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Hauptstraße zwischen Rathaus und Schwäbisch-Hall-Straße. Wie sonst ist die Aussage "...Wir sehen in der geplanten Ausdehnung der Tempo 30-Zone sowie der reduzierten Geschwindigkeit im Bereich der Hauptstraße eine Behinderung des ÖPNV...“ zu verstehen? Im Übrigen handelt es sich bei der BRN um einen von der Gemeinde, also allen Bürgern, bezahlten Leistungsempfänger bzw. Dienstleister.

Stellungnahme der Grünen Liste Gaiberg e.V. vom 16.03.2016

 

Gaiberg, 16.03.2016

Christa-Charlotte Müller-Haider • Dr. Hans-Jürgen Hennrich • Moshe Trost • Holger Hamers

Das Verhalten der „Freien Wähler Vereinigung“ kann man als Täuschung der Öffentlichkeit interpretieren:

1. Der Rücktritt der ersten Vorsitzenden der Freien Wähler, Frau Speth-Erhardt, sofort nach der ersten konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl 2014, bei der sie persönlich mit den meisten Stimmen in den Gemeinderat gewählt wurde, ist demokratisch nicht zu vertreten. Als Grund wurde persönliche Enttäuschung angegeben, weil sie nicht zur Stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt worden war. Für sie rückte Herr S. Weber in den Gemeinderat nach.

2. Die Freien Wähler distanzierten sich zwar öffentlich in Presse und Rundfunk von Herrn Weber, gelebt wird dies jedoch nicht. Dies wird deutlich dadurch, dass die Vorsitzende in ihrer Email vom 15.03.2016 sich klar zu Herrn Weber und seine Tätigkeit im Gemeinderat bekennt. Hierbei wird offensichtlich nicht berücksichtigt, dass Herr Weber z.B. in seinen 25 Fragen zur Asyl- und Flüchtlingsthematik in der Ratssitzung vom 23.09.15 weite Teile des Parteiprogramms der Volkspartei, der Herr Weber vorsteht, auf die politische Bühne unserer Gemeinde gehoben hat. Wir bedauern sehr, dass dies nicht erkannt wird und die Freien Wähler sich derart täuschen und vor den Karren spannen lassen. Von Frau Speth-Erhardt wird nun versucht, ein solch wichtiges Thema auf eine völlig abwegige Ebene zu heben und sie spricht von persönlicher Feindschaft als Motivation. Umgekehrt wurde allerdings Herrn Weber in seiner Haushaltsrede gegen einzelne Mitglieder des Gemeinderates ausfällig – dies war aber nicht das erste Mal.

3. Die Übernahme eines Gemeinderats-Kollegen, der als Vorsitzender der Ortsgruppe der CDU und mit den Stimmen der CDU-Wählerschaft sein Gemeinderatsmandat erhalten hat, ist schlechter politischer Stil und fällt auf uns alle im Gemeinderat zurück. Überraschend ist auch das Argument, er sei wegen der Politik in Berlin aus der CDU ausgetreten und diese Entscheidung hätte nichts mit Gaiberg zu tun. Warum aber wechselt Herr Sauerzapf dann die Gruppierung? Man kann auch Gemeinderat in einer Gruppierung sein ohne der Partei anzugehören.